DIENSTLEISTUNGEN RUND UMS HAUSTIER!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
bei Ralf´s Tiermobil
Inhaber: Ralf Gottschlich
Der Auftragnehmer betreut Tiere, erledigt Fahrten zur Beförderung von Tieren und besorgt auf Anfrage Einkäufe für tierbezogenen Bedarf. Für die Betreuung und Beförderung von Tieren gelten folgende Bedingungen des Auftragnehmers:
1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass zur Betreuung überlassene Tiere ordnungsgemäß haftpflichtversichert und geimpft sind. Auf Verlangen sind dem Auftragnehmer Impf- und Versicherungsnachweise vorzulegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gewissenhaft Auskunft zu geben, falls ansteckende Krankheiten oder Parasitenbefall vorliegen. Der Auftraggeber soll Kontaktdaten hinterlegen, unter denen der Auftragnehmer eine verantwortliche Person in Notfällen erreichen kann.
2. Sofern das Tier über besondere Bedürfnisse verfügt, oder das Führen des Tieres nur unter bestimmten Auflagen erlaubt ist (z.B. Maulkorb), stellt der Auftraggeber die jeweiligen Bedarfsgegenstände zur Verfügung. Über Auflagen, Auffälligkeiten im Verhalten oder sonstige Besonderheiten des Tiers hat der Auftraggeber den Auftragnehmer frühstmöglich und vollständig zu unterrichten.
3. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die das Tier unter seiner Aufsicht verursacht, gemäß § 834 BGB neben dem Tierhalter, es sei denn, er hat die üblicherweise im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet, oder der Schaden wäre auch bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt entstanden. Haftet der Auftragnehmer Dritten nach dieser Maßgabe, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von der Haftung freizustellen, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht oder zugelassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schaden maßgeblich durch Verletzung einer Informationsobliegenheit des Auftraggebers nach Ziffer 2 entstanden ist.
4. Der Auftragnehmer wird das Tier fachgerecht und sachgerecht versorgen und betreuen. Stellt sich im Zuge des Auftrags heraus, dass der Auftraggeber maßgebliche Informationsobliegenheiten nach Ziffer 2 verletzt hat, so kann der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen und das Tier sofort wieder bei dem Auftraggeber oder dem Halter des Tieres abliefern. Der Auftragnehmer behält in diesem Fall seinen vollen Vergütungsanspruch.
5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verletzungen, Erkrankungen oder Tod des Tiers, es sei denn, er hat diese selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt oder zugelassen.
6. Verletzt sich ein Tier, oder erkrankt es während des Auftrags, so ist der Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen berechtigt, einen Tierarzt im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
7. Aufträge können schriftlich oder mündlich erteilt werden. Die Bedingungen richten sich nach diesen Geschäftsbedingungen, die Entgelte nach der Preisliste des Auftragnehmers.
8. Der Auftraggeber kann den Auftrag vor Beginn der Ausführung stornieren. Stornierungen bis 48 Stunden vor Beginn des Auftrags sind kostenfrei. Stornierungen bis 24 Stunden vor Beginn des Auftrags : 50% der vereinbarten Vergütung. Stornierung danach: 75 % der vereinbarten Vergütung. In den vorgenannten Beträgen bereits berücksichtigt sind etwaige ersparte Aufwendungen des Auftragnehmers durch die Nichtausführung des Auftrags.
9. Das vereinbarte Entgelt ist bei Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, spätestens bei Übergabe des Tiers, sofort fällig.
10. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgedungen werden.
Stand: April 2008
© 2011 - Norbert Rütten